Recht

Wettbewerbsrecht

Ein Link tangiert in der Regel nicht das Wettbewerbsrecht. Der Link führt grundsätzlich zu anderen Inhalten und damit nicht zu sittenwidrigen Leistungsübernahmen, Rufausbeutung oder Herkunftstäuschung. Jedoch ist hier entscheidend ob es sich um einen sogenannten Framing-Fall handelt. Diese Technik, die neben dem Link angewendet wird, läßt Inhalte des vermeindlichen Linkziels im Frame der Linkseite erscheinen und täuscht damit über Ursprung und Quelle des eigentlichen Urhebers hinweg.

Bei dieser Linktechnik wird auch das Wettbewerbsrecht tangiert.